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Reduzierung der Grunderwerbssteuer beim Kauf von Immobilien in Andalusien (bis zum 31.12.2021).

Guten Nachrichten für Käufer von Immobilien in Andalusien: 

Die andalusische Regierung hat mit dem Gesetzesdekret 7/2021 vom 27. April (LA LEY 9132/2021) beschlossen, mit ausschließlicher Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2021 die Grunderwerbssteuer und die Stempelsteuer zu senken, um die Förderung und wirtschaftliche Reaktivierung der Autonomen Gemeinschaft zu unterstützen.

Bei der entgeltlichen Übertragung von Immobilien reduziert das aktuelle Gesetzesdekret den allgemeinen Steuersatz für die Übertragung von Immobilien und die Begründung und Abtretung von dinglichen Rechten an Immobilien, mit Ausnahme von Gewährleistungsrechten, ausgehend von den derzeitigen Sätzen von 8 %, 9 % und 10 %, auf einen einzigen allgemeinen Steuersatz von 7%. Bei der Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados) wurde der Steuersatz für notarielle Urkunden von 1,5% auf 1,2% gesenkt.

Das Ziel dieser Steuersenkung ist zum einen die Ankurbelung und Reaktivierung des von der Krise stark betroffenen Immobiliensektors, indem sowohl die Nachfrage nach gebrauchten Wohnungen als auch das Angebot an Neubauten zu erschwinglichen Preisen angeregt wird. Zweitens soll der Zugang zu Wohnraum steuerlich entlastet werden um die Nachfrage zu stimulieren.

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