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Andalusien: Neues Gesetz zum Schutz der Küstenregionen verabschiedet

Seit dem 28. November 2012 ist in Andalusien das Gesetzesdekret 5/2012 vom 27. November zur Anpassung der Bebauungspläne der Gemeinden an den Raumordnungsplan Andalusiens und zur Vornahme von Eilmassnahmen zum Schutze der Küstenzonen Andalusiens in Kraft (Decreto-Ley 5/2012, de 27 de noviembre, de medidas urgentes en materia urbanistica y para la protección del litoral de Andalucia).

Es handelt sich hierbei um ein Eilgesetz, welches der weiteren wilden Bebauung der Küstenregionen vorbeugen will. Jedwede Bebauung hat sich in Zukunft dem noch zu erarbeitenden  andalusischen Küstenschutzgesetzes, welches die Küste in einem Bereich von 500 m,  gerechnet ab dem Meeresufer, schützen wird, anzupassen. Andalusien verfügt über fast 1.000 km Küste.

Die Landesregierung reagiert mit dem Erlass des Eilgesetzes u.a. auf die Tatsache, dass erst 68 (11 %) von 595 Gemeinden in Andalusien mit eigenen Bebauungsplänen diese an den andalusischen Raumordnungsplan (bereits seit 2006 gültig), der u.a. ein kontrolliertes städtebauliches Wachstum vorsieht, angepasst haben.

Um die Küstenregionen auch während der Bearbeitung des Landesplanes zu schützen, setzt das Gesetzesdekret ab sofort und mit vorbeugendem Charakter jedwede baurechtliche Umsetzung von bebaubaren Grundstücken in denjenigen Gemeinden aus, die ihre Bebauungspläne nicht dem andalusischen Raumordnungsplan angepasst haben. Hiermit soll die Nachhaltigkeit jedweder städtebaulichen Aktivität sichergestellt werden, was in der Vergangenheit ja leider in Andalusien nicht der Fall war.

Das Gesetzesdekret sieht eine Maximalfrist von 2 Jahren für die Erarbeitung und Verabschiedung des Küstenschutzgesetzes vor.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, so stehen wir Ihnen zur Rücksprache gerne zur Verfügung.

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