Geplantes Gesetz zur Vereinheitlichung des spanisches Marktes. Eine Zusammenfassung
Am 25. Januar 2013 hat die
Vizepräsidentin der spanischen Regierung die Umsetzung eines Gesetzes
angekündigt, welches die Vereinheitlichung des spanischen Marktes und
somit zum Abbau von verwaltungsrechtlichen Hürden führen soll.
Die Regierung reagiert hiermit auf eine langanhaltende internationale
Kritik, dass der Handel innerhalb des spanischen Marktes durch eine
Dickicht von verschiedenen Vorschriften der autonomen Regionen erschwert
würde.
Es ist nun geplant für Produkte eine einzige Lizenz zu erlassen, die
dann in ganz Spanien anerkannt wird. Bei den Dienstleistern ist geplant,
das eine einzige Gewerbeerlaubnis erteilt wird und für die Aufnahme der
Tätigkeit nur noch die Anforderungen der autonomen Region zu beachten
sind, in welcher die Aktivität aufgenommen wird.
Die Regierung will durch die Massnahmen des einheitlichen internen
Marktes die ausländischen Investitionen fördern, da in Zukunft eine
grössere Rechtssicherheit und eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe
sichergestellt sei.
Es ist die Schaffung einer Kontrollkomission vorgesehen, bei welcher die
Markteilnehmer direkt die mögliche Verletzung ihrer Rechte anbringen
können.
Weitere Informationen zu der Gesetzesinitiative finden Sie unter http://www.lamoncloa.gob.es/ConsejodeMinistros/Resumenes/2013/250113-con…