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Geplantes Gesetz zur Vereinheitlichung des spanisches Marktes. Eine Zusammenfassung

Am 25. Januar 2013 hat die Vizepräsidentin der spanischen Regierung die Umsetzung eines Gesetzes angekündigt, welches die Vereinheitlichung des spanischen Marktes und somit zum Abbau von verwaltungsrechtlichen Hürden führen soll.
Die Regierung reagiert hiermit auf eine langanhaltende internationale Kritik, dass der Handel innerhalb des spanischen Marktes durch eine Dickicht von verschiedenen Vorschriften der autonomen Regionen erschwert würde.
Es ist nun geplant für Produkte eine einzige Lizenz zu erlassen, die dann in ganz Spanien anerkannt wird. Bei den Dienstleistern ist geplant, das eine einzige Gewerbeerlaubnis erteilt wird und für die Aufnahme der Tätigkeit nur noch die Anforderungen der autonomen Region zu beachten sind, in welcher die Aktivität aufgenommen wird.
Die Regierung will durch die Massnahmen des einheitlichen internen Marktes die ausländischen Investitionen fördern, da in Zukunft eine grössere Rechtssicherheit und eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe sichergestellt sei.
Es ist die Schaffung einer Kontrollkomission vorgesehen, bei welcher die Markteilnehmer direkt die mögliche Verletzung ihrer Rechte anbringen können.

Weitere Informationen zu der Gesetzesinitiative finden Sie unter http://www.lamoncloa.gob.es/ConsejodeMinistros/Resumenes/2013/250113-con…

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