Neues Gesetz zur Förderung der unternehmerischen Initiativen und der Internationalisierung der spanischen Wirtschaft
Am 28. September 2013 wurde in Spanien im amtlichen Gesetzesblatt ein neues Gesetz („Ley 14/2013, de 27 de septiembre, de apoyo a los emprendedores y su internacionalización“) veröffentlicht, welches insbesondere die Umsetzung von unternehmerischen Initiativen und die Internationalisierung der spanischen Unternehmen fördern soll.
Da das Gesetz weitreichende Neuerungen in vielen Rechtsgebieten (insbesondere Handels, – Verwaltungs- und Steuerrecht) beinhaltet, nun folgend eine Zusammenfassung.
Vor dem Hintergrund der schwerwiegenden Krise in welcher sich die spanische Wirtschaft befindet, insbesondere unter Berücksichtigung der hohen Jugendarbeitslosigkeit, hat die spanische Regierung erneut die Gesetzesinitiative ergriffen. Mit dem genannten Gesetz zielt die Regierung nun darauf ab die Mentalität der Gesellschaft zu ändern um die Aufnahme von unternehmerischen Initiativen und die Übernahme von unternehmerischen Risiken mehr wert zu schätzen. So soll z.B. bereits das Lehrpersonal in den Grund- und weiterführenden Schulen und auch in den Universitäten den unternehmerischen Geist der Schüler bzw. der Studenten fördern.
Das neue Gesetz will desweiteren die Aufnahme von unternehmerischen Tätigkeiten erleichtern und führt verschiedene Massnahmen ein, die unter anderem darauf abzielen, dass Unternehmen schneller gegründet werden können, bürokratische Hürden abgebaut werden, steuerliche Anreize geschaffen, die Last der Sozialabgaben zumindest anfänglich reduziert wird und Unternehmen Zugang zu Finanzierungen erhalten.
Schliesslich will das Gesetz zur Internationalisierung der spanischen Wirtschaft beitragen und die Ansiedlung von ausländischen Unternehmen oder qualifizierten Fachkräften fördern.
Überwiegend ist das Gesetz seit dem 29. September 2013 in Kraft.
Zu weiteren Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.