Pilotprojekt zur Erteilung der NIF Nummern über die spanischen Konsulate
Am 15. Oktober 2013 wurde in Spanien ein Akommen zwischen dem Aussenministerium und dem Finanzamt geschlossen, aufgrund dessen die hier in Spanien erforderlichen Steuernummern für Nichtansässige direkt bei den konsularischen Vertretungen im Ausland beantragt werden können.
Es handelt sich hierbei um ein Pilotprojekt an welchem die Konsulate in Amsterdam, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt, Lyon, Neapel, Oporto und Washington teilnehmen. Das vorgesehene Verfahren vereinfacht die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen und verkürzt auch die Dauer der Erteilung der Steuernummer.
So kann sich z.B. der Vertreter einer deutschen GmbH bei dem zuständigen Konsulat (Düsseldorf oder Frankfurt) erkundigen welche Unterlagen zur Beantragung notwendig sind. In der Regel fallen durch die neue Regelung die Notwendigkeit der Legalisierung und der vereidigten Übersetzung der Unterlagen weg. Beim Konsulat wird dann direkt das Antragsformular online ausgefüllt und ans Finanzamt geschickt, von welchem dann umgehend die neue Steuernummer erteilt werden soll.
Es handelt sich um eine Neuerung, die schon seit vielen Jahren überfällig war. Hiermit werden dann jetzt bürokartische Hürden, die ausländische Investoren am Anfang ihrer Tätigkeit in Spanien oft überwinden mussten, aufgehoben. Sollten Sie noch Rückfragen haben, so stehen wir hierzu gerne zur Verfügung.