Vermögenssteuern für Nicht-Residenten

Der spanische Gesetzgeber hat auch für Nicht-Residenten (Steuerausländer) für die Jahre 2011 und 2012 die Vermögenssteuer wieder eingeführt. Das bedeutet, dass die ausländischen Eigentümer von Ferienimmobilien für die Jahre 2011 und 2012 neben der Einkommenssteuer grundsätzlich auch die Vermögenssteuer zu erklären haben. Für das Jahr 2011 bis zum 31.12.2012 und für das Jahr 2012 bis zum 31.12.2013. Die Besteuerungsgrundlage reduziert sich automatisch um den Freibetrag von 700.000 €. Zur Abgabe der Erklärung sind diejenigen verpflichtet, deren Ergebnis der Steuererklärung ergibt, dass eine Steuerzahlung zu erfolgen hat und diejenigen, die ein Vermögen erklären, dessen Wert über 2 Mio. € liegt, auch wenn das Ergebnis der Steuereklärung nicht ergibt, dass eine Zahlung zu erfolgen hat.

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